Gottesdienste in geschlossenen Räumen Bei einer Inzidenz über 35:
– Nachweis der Immunisierung oder Negativtest (nicht älter als 48 Stunden) erforderlich
– für Kinder bis zum Schuleintritt kein Test erforderlich
– schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten als getestete Personen
– kein Mindestabstand, keine Maskenpflicht
– keine Rückverfolgung der Kontaktdaten
– die zuständige Gemeinde regelt einmalig, z.B. in einem Beschluss des Presbyteriums, wie die Einhaltung der 3G-Regel am Eingang überprüft wird
– Wenn Menschen ohne PCR-Test, aber mit Schnelltest am Gottesdienst teilnehmen, werden diese gebeten, nicht mitzusingen. Alternativ kann die gesamte Gemeinde mit Maske singen.
Freiluftgottesdienste
Ab 2500 Personen und bei einer Inzidenz über 35 gilt neben der 3G-Regel eine Maskenpflicht (medizinische Maske) für Großveranstaltungen im Freien.
Trauerfeiern
Bei gottesdienstlichen Trauerfeiern gelten die Regelungen wie bei anderen Gottesdiensten.
Offene Kirche
Für das Angebot der Offenen Kirche greift die 3G-Regel nicht. Für Besucherinnen und Besucher gilt die Maskenpflicht (medizinische Maske) in Innenräumen.
Kirchenmusik
Bei Inzidenz über 35:
– Immunisierungsnachweis oder Negativtest, bei Gesang als PCR-Test, erforderlich
– keine feste Begrenzung der Teilnehmerzahl, sondern verantwortliche Anpassung an die Raumgröße
– regelmäßiges Lüften
Konfimandenarbeit
– im Rahmen des Schulbesuchs erbrachte Tests ausreichend
– bei maximal 20 Personen keine Maskenpflicht im Innenraum
Kinder- und Jugendarbeit
– im Rahmen des Schulbesuchs erbrachte Tests ausreichend
– bei maximal 20 Personen keine Maskenpflicht im Innenraum
Veranstaltungen/Sitzungen/Bildungsangebote/Gruppen und Kreise
Bei Inzidenz unter 35:
Verzicht auf medizinische Masken möglich, wenn in Bildungseinrichtungen und Kulturein-richtungen sowie bei Veranstaltungen und Versammlungen, Tagungen, Messen und Kongressen an festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn entweder die Plätze einen Mindestabstand von 1,5 Metern haben oder alle Personen immunisiert oder getestet sind
Ab Inzidenz 35:
– generelle 3G-Regel in Innenräumen
– 3G-Regel und Maskenpflicht für Großveranstaltungen im Freien (ab 2500 Personen)
– regelmäßiges Lüften und der Raumgröße angepasstes Verhalten