Gottesdienste

Gottesdienste Dezember 2023 – Februar 2024

Dezember:
Sonntag, 03.12. , 10.00 Uhr – Familiengottesdienst,
Pfarrer Grahl
1. Advent
Sonntag, 10.12., 10.00 Uhr – Familiengottesdienst; Pfarrer Grahl
2. Advent
Sonntag, 17.12., 9.15 Uhr – Gottesdienst, Pfarrer Dr. Düker
3. Advent
Sonntag, 24.12., 15.00 Uhr – Familiengottesdienst mit Krippenspiel der Konfirmanden
Heiligabend
                               18.00 Uhr – Gottesdienst unter Mitwirkung von Männer- und Frauenkreis sowie Chor, Pfarrer Grahl
Montag, 25.12., 10.00 Uhr – Gottesdienst, Pfarrer Grahl
1. Weihnachtstag                        
Dienstag, 26.12., 10.30 Uhr – Gottesdienst im Lukas-Bezirk (kein Gottesdienst in Markus), Theol. Vizepräsident der Ev. Kirche von Westfalen Ulf Schlüter
2. Weihnachtstag                           
Sonntag, 31.12., 18.00 Uhr – Gottesdienst mit Abendmahl,
Pfarrer Grahl
Silvester                                           

Januar
Montag, 01.01., 15.00 Uhr – Andacht,
Pfarrer Grahl
Neujahr                                       
Sonntag, 07.01., 9.15 Uhr – Gottesdienst, Pfarrer Grahl
Epiphanias
Sonntag, 14.01., 9.15 Uhr – Gottesdienst, Pfarrer Grahl
2. So.n.Ep.
Sonntag, 21.01., 9.15 Uhr – Gottesdienst mit Abendmahl, Pfarrer Grahl
3. So.n.Ep.                               
Sonntag, 28.01., 9.15 Uhr  – Gottesdienst, Pfarrer Grahl
Letzter So.n.Ep.

Februar
Sonntag, 04.02., 10.00 Uhr – Gottesdienst n.n.

Septuagesimae
Sonntag, 11.02., 9.15 Uhr – Gottesdienst n.n.
Sexagesimae
Sonntag, 18.02., 9.15 Uhr – Gottesdienst mit Abendmahl, anschl. ggf. Presbyteriumswahl, Pfarrer Grahl
Estomihi
Sonntag, 25.02., 9.15 Uhr – Gottesdienst, Pfarrer Grahl
Invocavit

März
S
onntag, 03.03., 10.00 Uhr – Familiengottesdienst mit anschließendem Mittagessen und Basar Pfarrer Grahl
Reminiscere                                



Morgenlob

Morgenandacht mit anschließendem Frühstück (Kosten 3,- Euro) für eine begrenzte Teilnehmerzahl.
An den angegebenen Montagen im Monat um 9.00 Uhr.
Termine Oktober – November:
23.10.
06.11. und 20.11.
04.12.


Gottesdienst an Sonn- und Feiertagen

Am dritten Sonntag im Monat feiert die Markusgemeinde das Heilige Abendmahl im Gottesdienst. Wir laden dazu herzlich ein!
Zusätzlich findet an bestimmten Sonn- und Feiertagen das Heilige Abendmahl statt. Genaue Auskunft gibt es unter der Rubrik Aktuelle Gottesdienste und im Gemeindebrief.

Feier der Heiligen Taufe

Die Markusgemeinde freut sich über jeden Menschen, der durch die Heilige Taufe in die Gemeinde aufgenommen werden kann. Meistens werden Kinder oder Säuglinge getauft. Nicht selten kommen aber auch Erwachsene, die getauft werden möchten.

– Es gibt in der Markusgemeinde keine besonderen Taufsonntage. Somit ist die Taufe in der Markusgemeinde in (fast) allen Gottesdiensten möglich.

– Wenn nicht ganz besondere Gründe es verhindern, geschieht die Taufe im Sonntagsgottesdienst in Anwesenheit der Gemeinde, denn Taufe bedeutet Aufnahme in die christliche Gemeinde. Die Gemeinde sollte deshalb – wenn möglich – anwesend sein.

– Taufpaten müssen einer christlichen Kirche angehören, die sich zu den Grundsätzen der ACK verpflichtet hat und dieser auch beigetreten ist.

– Es ist die Aufgabe der Familie dafür Sorge zu tragen, dass einer der Taufpaten evangelisch ist. Bei Schwierigkeiten, die diesen Punkt betreffen, wenden Sie sich vertrauensvoll an Pfarrer Grahl.

– Bei Taufen ist es in der Markusgemeinde grundsätzlich möglich, nach Absprache Fotos (möglichst ohne Blitz) zu machen. Um die Würde und den Verlauf des Gottesdientes nicht zu stören, darf bei Gebeten nicht fotografiert werden. Aus den gleichen Gründen ist es grundsätzlich nur einer Person erlaubt, während des Gottesdienstes Fotos zu machen.

Feier des Heiligen Abendmahls

Am dritten Sonntag im Monat feiert die Markusgemeinde das Heilige Abendmahl im Gottesdienst. Wir laden dazu herzlich ein!
Zusätzlich findet an bestimmten Sonn- und Feiertagen das Heilige Abendmahl statt. Genaue Auskunft gibt es unter der Rubrik Aktuelle Gottesdienste und im Gemeindebrief.

Der Gottesdienst als Mitte des Lebens

Die Gemeinde schaut auf Jesus Christus

Im Gottesdienst schauen wir auf unseren Herrn und Heiland Jesus Christus. Sein Kreuz und seine Auferstehung geben uns Mut und Hoffnung für den Alltag, der vor uns liegt. Von ihm her und zu ihm hin findet jeder Christ und jede Christin Wegweisung und Orientierung. Somit bildet der Gottesdienst den Mittelpunkt des Gemeindelebens.

Thema Taufe

Muss ein Taufpate evangelisch sein?
Siehe Feier der Heiligen Taufe !

Wann soll das Taufgespräch stattfinden?

Etwa 10 Tage vor dem Tauftermin.

Wann und wie kann ich einen Tauftermin vereinbaren?

So früh Sie möchten – spätestens 10 Tage vor der Taufe – durch Anruf bei Pfarrer Grahl.

Was muss ich zum Taufgespräch mitbringen:
– Familienstammbuch (wenn vorhanden),
– Bescheinigung “für religiöse Zwecke” (DIN A 4 Zettel, der zur Geburt vom Standesamt ausgestellt wurde), wenn vorhanden.
– Patenbescheinigung für die geplanten Paten (bei der Wohnort-Kirchengemeinde erhältlich), bei evangelischen Menschen, die in Paderborn-Stadt wohnen, nicht erforderlich.
– bei Erwachsenentaufen: Ausweis.


Thema Abendmahl

Frage: Gibt es ein Ökumenisches Abendmahl?
Eine ökumenische Abendmahlsfeier ist zur Zeit noch nicht möglich.

Frage: Wie verhält sich ein Christ beim Abendmahlsgottesdienst in Markusgemeinde, wenn er normalerweise zu einer anderen Konfession gehört?
Bei bestimmten Gottesdiensten lädt die Markusgemeinde ausdrücklich alle Gottesdienstbesucher zum Abendmahl ein, auch wenn zu vermuten ist, daß einzelne Gottesdienstbesucher nicht der evangelischen Kirche angehören. In dem Fall muß der einzelne Gottesdienstbesucher in seinem Gewissen prüfen, ob er an dem entsprechenden Abendmahl teilnimmt. In der Markusgemeinde gehen wir davon aus, daß nicht wir Menschen die Einladenden zum Tisch des Herrn sind, sondern der gekreuzigte und auferstandene Herr und Heiland Jesus Christus. Wer sich von IHM eingeladen weiß, den wollen wir nicht verstoßen!

Frage: Dürfen Kinder am Abendmahl teilnehmen?
Das Presbyterium der Ev.-luth Kirchengemeinde Paderborn hat vor Jahrzehnten einmal der Beschluß gefaßt, daß derjenige, der “recht unterwiesen” ist, auch vor der Konfirmation im Ausnahmefall am Abendmahl teilnehmen darf.
In der Praxis bedeutet dies in der Markusgemeinde, daß Kinder ab Katechumenenalter (nach entsprechender “Unterweisung”) ausnahmsweise auch schon vor der Konfirmation an einer Abendmahlsfeier teilnehmen dürfen.
Sind Kinder aus anderen Gemeinden zu Gast in der Markusgemeinde, bemühen sich die Austeilenden beim Abendmahl durch Blickkontakt mit den Eltern herauszufinden, ob die Kinder schon am Abendmahl teilnehmen sollen und können.



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